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Zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack hat die Sozialbehörde heute (Donnerstag, 30. April 2020) in der Waller Überseestadt eine neue Unterkunft in Betrieb genommen. Hier sollen für die Dauer ihrer Gerichtsverfahren Personen aufgenommen werden, die Rechtsmittel eingelegt haben gegen die Zuweisungsentscheidung zu ihrem gesetzlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und nur für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens werden sie dort untergebracht. Eine Wohnverpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft besteht nicht.

Senatorin Stahmann beantwortet Fragen der Presse im Zollhaus
 
Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung, JPG, 31.4 KBZunächst werden junge Männer aufgenommen, die die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nach 14-tägiger Quarantäne in der Vegesacker Landeserstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, die keine Krankheitssymptome zeigen, und denen Ärzte des Gesundheitsamtes Symptomfreiheit bescheinigt haben. Die Quarantäne ist damit ausgelaufen. Auf mittlere Sicht sollen auch Personen hinzukommen, die unter Quarantäne standen, aber mehrfach negativ auf das Virus getestet wurden, und für die das Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat.

Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung
Das Zollhaus bietet derzeit Platz für rund 40 Personen. In diesem Umfang entlastet es die Landeserstaufnahmeeinrichtung, wo etwa 310 Personen in knapp 200 Zimmern leben (Stand: heute Vormittag). Ziel in der derzeitigen epidemiologischen Lage sei ein Weiterbetrieb der Erstaufnahme mit 250 Plätzen.
„Mit der Wiedereröffnung des Zollhauses fahren wir unseren Kurs konsequent fort, angesichts des Ansteckungsrisikos in der Pandemie möglichst viele Menschen aus der Erstaufnahme ausziehen zu lassen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Zollhaus stünden den Bewohnern kleine Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung, die Mahlzeiten würden in Gemeinschaftsräumen eingenommen.
Im Zollhaus waren seit Dezember 2014 zunächst zwölf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht worden, ab Herbst 2015 war es mit 60 Minderjährigen voll belegt. Träger war die Akademie Lothar Kannenberg. Für den ursprünglichen Zweck wird das Haus derzeit nicht mehr benötigt. Die Betreuung der jungen Männer wird die AWO übernehmen.
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Das Ordnungsamt Bremen hat die Versammlung der Partei „Die Rechte“ am 1. Mai 2020 in der Stadtgemeinde Bremen verboten. Die Partei hatte zuvor eine Kundgebung in Hamburg angemeldet, die jedoch ebenfalls verboten wurde. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte inzwischen das Verbot.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dies gilt in Zeiten von Corona ebenso wie für Gruppierungen, die uns als Demokratinnen und Demokraten nicht genehm sind. Insofern muss bei jeder angemeldeten Demonstration sorgsam abgewogen werden, ob Auflagen erteilt oder eine Demonstration oder Kundgebung gar verboten wird. In diesem Fall war schon aus Gründen des Infektionsschutzes keine andere Entscheidung vorstellbar.“
Grundsätzlich müsse in solchen Fällen zwar zunächst gegen die sogenannten Verhaltensstörer vorgegangen werden. Mit Blick auf die hohe Ansteckungsgefahr müsse das gesundheitliche Risiko für alle Beteiligten aber von Anfang an unterbunden werden.
Laut Angaben des Veranstalters ist mit rund 60 bis 80 Teilnehmenden zu rechnen. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass sich eine größere Zahl von Gegendemonstranten gegen die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei protestieren wird. Dies sei nicht vom Veranstalter zu beeinflussen, heißt es unter anderem in der Stellungnahme des Ordnungsamtes. In einer solchen Situation dürfte es zudem unmöglich sein, die vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
So muss neben dem gebotenen Abstand auch sichergestellt sein, dass es nicht zu körperlichem Kontakt zwischen den Personen kommt. Nach der Empfehlung des Bremer Gesundheitsamtes muss sichergestellt werden, dass bei Demonstrationen neben der Einhaltung des Mindestabstandes auch alle Maßnahmen getroffen werden, um körperlichen Kontakt zwischen Menschen zu vermeiden. Dazu gehören auch körperliche Konfrontationen von Demonstranten verschiedener politischer Lager. Aber auch die Einsatzkräfte würden bei der befürchteten Gemengelage einem erheblichen Infektionsrisiko ausgesetzt werden.
Gemäß der derzeit geltenden Rechtsverordnung besteht bis einschließlich 03.05.2020 weiterhin ein eingeschränktes Kontaktverbot im öffentlichen Raum für mehr als zwei Personen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft. Weiterhin ist auch in der Öffentlichkeit zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Partei „Die Rechte“ hat gegen den Bescheid des Ordnungsamtes Widerspruch eingelegt und inzwischen Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen erhoben.
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33 Bewohnerinnen und Bewohner sind genesen und werden aus der Quarantäne entlassen

Zur Begleitung von Umzügen aus der Erstaufnahme für Geflüchtete in Vegesack hat es heute (Mittwoch, 29. April 2020) einen Einsatz von Polizeikräften in Amtshilfe gegeben. Der Einsatz galt der Unterstützung des Umzugs von fünf Personen, die wegen der Möglichkeit einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unter Quarantäne stehen. Die Polizeikräfte waren für die vom Gesundheitsamt veranlasste Maßnahme in Vollzugshilfe durch das Ordnungsamt angefordert worden, um den Betreffenden zu verdeutlichen, dass es sich um eine staatlich angeordnete Maßnahme handelt. Nach Auskunft der Polizei sowie von Behördenmitarbeitern vor Ort hat es keinerlei Widerstandshandlungen gegeben, unmittelbarer Zwang musste nicht angewandt werden. Die Betreffenden sind mit Krankentransportern in ihre Quarantäne-Unterkunft gefahren worden.
Grund für die Verlegung: Die fünf Männer hatten in einem unter Quarantäne stehenden Flur gelebt, in dem auch positiv getestete Personen leben. Sie gelten damit nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts als Kontaktpersonen der Kategorie I. Das Gesundheitsamt hat darauf die Quarantäne-Maßnahme für diese Personen verlängert. Die erneute Testung, die sie ablehnen, ist nach Auskunft des Gesundheitsamts sinnvoll und erforderlich, um abschätzen zu können, wie lange die Quarantänemaßnahmen aufrechterhalten werden müssen. Die Betroffenen sollen von nun an täglich befragt werden, ob sie in die Testungen einwilligen.
Die Gesamtzahl der positiven getesteten Personen in der Erstaufnahme beläuft sich derzeit auf 146. Davon haben mit Testierung vom heutigen Tage die ersten 33 die Erkrankung durchlaufen und können als genesen morgen aus der Quarantäne entlassen werden.
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In dem von der Kultusministerkonferenz (KMK) erarbeiteten und heute präsentierten „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen von Unterricht an Schulen“ wird der Weg abgesteckt, den das Land Bremen und die Schulen bereits beschreiten. Das KMK-Papier ist die Entscheidungsgrundlage für die Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am Donnerstag, 30. April 2020.
Ein wichtiges Ziel der gemeinsamen Rahmenplanung der Länder ist die Wahrung der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit für die Schülerinnen und Schülern unter mit der vom Infektionsschutz vorgegebenen Maßnahmen für die Kinder und Jugendlichen sowie der Beschäftigten. Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven haben dem Land Bremen dazu detaillierte Vorgaben mit dem „Musterhygieneplan Corona für Schulen“, für Abschluss-Prüfungen (im allgemein- und berufsbildenden Bereich), Risikogruppen und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz gemacht.
Die Wiederaufnahme des Unterrichts für 10. Klassen (seit 27. April 2020) sind von der Bildungsbehörde ebenso gemeinsam mit Schulleitungen geregelt, wie die des Unterrichts in Kleingruppen mit geringen Wochenstunden für die 4. Klassen (ab 4. Mai 2020). Bremen verfolgt mit der behutsamen und schrittweisen Öffnung insgesamt ein Vier-Säulen-Modell (Notbetreuung, Lernen zu Hause, Unterricht in der Schule und zusätzliche pädagogische Präsenzangebote für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf). Der letztgenannte Punkt fand, wie andere Punkte auch, Eingang in den KMK-Rahmenplan. Dafür hatte sich Berlin und Bremen besonders stark gemacht.
„Wir befinden uns zurzeit mitten im Notmaßnahme-Modus. Schulen sind im Grundsatz noch geschlossen. Unser Ziel muss sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler regelmäßig tage- oder wochenweise in die Schule kommt. Es wird bis zum Sommer keinen schulischen Vollbetrieb geben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe, keiner darf verloren gehen. Wir müssen es unter diesen äußerst schwierigen Bedingungen schaffen, sie auch teilhaben zu lassen. Unsere Schulen haben ein besonderes fürsorgliches Augenmerk auf die Kinder und Jugendlichem. Das Engagement ist riesig und das beruhigt sehr. Wir in der Behörde sind in der Pflicht, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Das tun wir mit viel Einsatz“, sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.
Gleiches gilt für den Kita-Bereich. Die schrittweise Öffnung von Kitas wird in Bremen zunächst über die langsame Ausweitung der Notbetreuung realisiert. Einig sind sich die Vertreterinnen und Vertreter der Jugend- und Familienministerkonferenz, in diesem Fall die für die Kindertagesbetreuung zuständige Senatorin Bogedan, dass selbstverständlich die Sicherung des Kindeswohls und der Gesundheitsschutz oberste Priorität haben. In einem ebenfalls für die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin ausgearbeiteten Papier, an dem auch Wissenschafler*innen aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene mitgewirkt haben, wird eingeräumt, dass die Anforderungen an die Länder und Kommunen sowie an die Träger als Arbeitgeber der Beschäftigten angesichts der Pandemie sehr hoch sind. Zumal unklar ist, wie lange diese schwierige Zeit andauern wird. „Wir sehen die Not mancher Eltern, wir müssen jetzt aber vor allem die Entwicklungsbedarfe der Kinder in den Blick nehmen und die weitere Ausweitung der Betreuung darauf ausrichten. Wir haben in Bremen die Notbetreuung schon entsprechend erweitert. Wir wollen weiter die Kinder mit besonderem pädagogischen und sprachlichen Förderbedarf, Kinder, die von Armut betroffen sind, Kinder, die in prekären Situationen leben müssen, wieder in die Betreuung holen. Im nächsten Schritt, die in die Schule kommen. Wir arbeiten an einem sehr behutsamen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kinderbetreuungsangebote. Denn auch auf die Bedürfnisse und die Gesundheit der Beschäftigten, den vielen Erzieherinnen und Erziehern, die in der Notbetreuung extrem viel leisten, müssen wir achten “, so Bogedan.
Alle Regelungen zu Hygiene-Maßnahmen, Vorgaben zu Risikogruppen, zum Wiedereinstieg in Schule, Elternbriefe, Beratungsangebote usw. unter www.bildung.bremen.de
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Ein 42 Jahre alter Bremer verteilte am Montagvormittag in Woltmerhausen Flyer mit aufgedruckten Hakenkreuzen. Die Polizei ermittelt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der 42-Jährige verteilte in der Hermann-Ritter-Straße Handzettel an Passanten, auf denen ein Hakenkreuz abgebildet war und ein Vergleich zwischen der Nazi-Diktatur und der aktuellen Regierung hergestellt wurde. Die Einsatzkräfte stellten die Flugblätter sicher, die weiteren Ermittlungen dauern an. .

In der Nacht zu Dienstag kam es auf der Autobahn 270 zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Ein 47 Jahre alter Motorradfahrer erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.
Der 47-Jährige fuhr an der Anschlussstelle Vegesack Mitte mit seinem Motorrad auf die A270 in Richtung Farge. Nach Zeugenaussagen setzte der Kradfahrer anschließend zum Überholen an und wechselte mit hoher Geschwindigkeit von der rechten Fahrspur in den linken Fahrstreifen. Dabei verlor er die Kontrolle über das Motorrad, geriet ins Schleudern und stieß rechts gegen die Schutzplanken. Bei dem Aufprall stürzte der Mann mit seiner Maschine und kam auf einem Grünstreifen neben der Fahrbahn zum Liegen. Seine Honda wurde rund 110 Meter weit davongeschleudert. Bei dem Verkehrsunfall erlitt der 47-Jährige tödliche Verletzungen. Er verstarb noch an der Unfallstelle.
Wegen des Verkehrsunfalles kam es zeitweise zu Behinderungen. Die Ermittlungen dauern an.
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Am Sonntagabend beschlagnahmten Einsatzkräfte drei Autos im Ortsteil Überseestadt und zogen die Führerscheine von drei Männern ein. Sie sind verdächtig, sich ein illegales Straßenrennen geliefert und andere Verkehrsteilnehmer genötigt und behindert zu haben.
Gegen 21:30 Uhr wurden Einsatzkräfte in die Konsul-Smidt-Straße gerufen. Zeugen hatten mehrere Fahrzeuge mit aufheulenden Motoren beobachtet, die sich möglicherweise ein illegales Straßenrennen lieferten. Vor Ort trafen die Polizisten auf mehrere Männer, von denen sie drei als Fahrer identifizierten. Sie wollten offenbar ein Video zu Promotionszwecken drehen. Sie waren verdächtig, dabei deutlich zu schnell gefahren zu sein, mehrfach die Spur gewechselt zu haben und andere Verkehrsteilnehmer ausgebremst und genötigt zu haben. Deshalb beschlagnahmten die Einsatzkräfte drei hochwertige Autos der Marken Audi und Mercedes und zudem die Führerscheine der drei Männer im Alter von 20, 22 und 36 Jahren. Gegen sie wurden Strafanzeigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Nötigung gefertigt, die weiteren Ermittlungen dauern an.
Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten sich bei der Verkehrsbereitschaft der Polizei Bremen unter 0421 362-14850 zu melden.
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Senatorin Stahmann mahnt dringend Rückkehr zu legitimen Formen des Protests an

Wegen mehrfacher schwerer Brandstiftung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Vegesack ist jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet worden. Wiederholt waren in der Nacht sowie am heutigen Tage (24.04.2020) Papierkörbe in Sanitäranlagen in Brand gesetzt worden. In der Einrichtung leben derzeit 370 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter auch Frauen mit kleinen Kindern. „Bei allem Verständnis für den Protest einer Bewohnergruppe gegen die Unterbringung in Vegesack, hier ist die Grenze des legitimen Protests klar überschritten“, sagte Senatorin Stahmann. „Hier stehen Leib und Leben einer großen Zahl von Menschen unmittelbar auf dem Spiel.“ An die Täter appellierte sie dringend: „Hören Sie sofort auf damit!“
Die Brandstiftung könne insbesondere deshalb verhängnisvolle Folgen haben, weil seit längerer Zeit Fehlalarme mit Handmeldern ausgelöst werden, teils mehrfach in der Nacht. „Inzwischen kann man die Bewohnerinnen und Bewohner immer schwerer dazu bewegen, das Gebäude bei Feueralarm zu verlassen“, sagte Senatorin Stahmann. „Das hätte fatale Folgen, wenn sich ein Feuer nicht mehr rechtzeitig löschen lässt.“
Die Brandstiftungen wurden offenbar in voller Absicht zeitlich und räumlich so abgepasst, dass die Sicherheitskräfte bei ihren regelmäßigen Rundgängen den jeweiligen Bereich gerade verlassen hatten.
Um die Sicherheit zu erhöhen, werden nun in allen Fluren zusätzliche Sicherheitskräfte eingesetzt. Bewohnerinnen und Bewohner werden auch von dem Mitarbeitenden direkt aufgeklärt.
Senatorin Stahmann hofft nun auf baldige Ermittlungserfolge durch die Polizei. Wer ein Feuer in einem Gebäude legt, in dem sich Menschen aufhalten, sieht sich dem juristischen Vorwurf der schweren Brandstiftung ausgesetzt. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, wird die Straftat als besonders schwere Brandstiftung gewertet. Die Mindeststrafe liegt bei zwei Jahren. Wenn durch die Brandstiftung ein Mensch in Lebensgefahr kommt, liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren.
Senatorin Stahmanns dringender Appell an den oder die Täter: „Lassen Sie es nicht so weit kommen. Nichts gibt Ihnen das Recht, Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einem solchen Risiko auszusetzen.“
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