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Die Ermittlungsergebnisse zum nicht identifizierten Flugobjekt

Am 06.01.2014 beobachtete die Flugsicherung des Flughafens Bremen gegen 18:30 Uhr ein nicht identifiziertes Flugobjekt im Luftraum über Bremen. Auch verschiedene Bürger und Polizeibeamte gaben Hinweise auf dieses Objekt. Aufgrund des Vorfalls wurden umfangreiche Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr eingeleitet. Nach der Auswertung von über 50 Hinweisen und diversen Zeugenbefragungen geben die Staatsanwaltschaft Bremen und die Ermittler der Kriminalpolizei jetzt eine Bewertung zum Fall ab: Der weiterhin unbekannte Betreiber des nicht identifizierten Flugobjekts dürfte aus der Modelflug- bzw. Multicopterszene kommen. Darauf deuten Zeugenaussagen von Beobachtern und Experten hin. Einige Bürger dürften den eingesetzten Polizeihubschrauber beobachtet und beschrieben haben. Hinweisgeber aus dem Bremer Westen werden zu ihrem Beobachtungszeitraum eine Air France Maschine in ihren Warteschleifen über Bremen gesehen haben. Das hat die Auswertung von Geo-Daten ergeben. Der Copter bzw. ein Gerät aus der Modelflugszene wird nach bisheriger Einschätzung der Ermittler von einem professionellen Hobby-Modelflieger vom Computer am Schreibtisch oder von der grünen Wiese gelenkt worden sein. Nach übereinstimmender Einschätzung von Experten sind Angaben zum Licht des Objekts bzw. der Flughöhe kaum verwertbar. Angaben zur Größe und Entfernung sind im Nachthimmel schwer bestimmbar. Gezielte Ermittlungen gegen verdächtige Personen aus der beschriebenen Szene führten zu keinen konkreten Ermittlungsergebnissen. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei warnen ausdrücklich vor der illegalen Nutzung solcher Fluggeräte. Solche Flüge müssen angemeldet werden und bedürfen einer Genehmigung der Luftfahrtbehörde. Wie es der konkrete Fall aufzeigt, kam es zu einer Störung des Luftverkehrs über Bremen. Der Landeanflug einer Verkehrsmaschine musste abgebrochen bzw. ein weiterer Flug umgeleitet werden. Es bestand eine konkrete Gefahr für das Leib und Leben von Menschen. Bei Zuwiderhandlungen ist mit einem Strafverfahren und hohen Regressansprüchen zu rechnen.Bildquelle.willustrator  
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