Hintergrund: Anfang August wurde ein 20-jähriger Mann im Bereich der Schließfachanlage mit vier Joints überprüft. Er führte einen Schließfachschlüssel mit sich: die Herkunft von Notebook, Spiegelreflexkamera, elektronischem Buchlesegerät und vier weiteren elektronischen Geräten konnte er nicht erklären.
Die Bundespolizei rät dazu, alle Gerätenummern sorgfältig aufzulisten und sich ggf. auch elektronisch bei den Herstellerfirmen registrieren zu lassen.
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