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Senatorin Stahmann begrüßt Neuerung bei Unterhaltsleistungen


Zusätzliche Kosten für Bremen schätzt sie auf über eine Million Euro

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll zum 1. Juli 2017 deutlich ausgeweitet werden. Bislang hat die öffentliche Hand den Unterhalt maximal bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr des Kindes gezahlt, und nicht länger als 72 Monate (sechs Jahre). Beide Beschränkungen sollen entfallen. Unterhaltsvorschuss kann dann über volle 18 Lebensjahre des Kindes geleistet werden. Das sieht die Novelle des Gesetzes zur "Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder –ausfalleistungen" (UVG) auf Bundesebene vor. "Die bisherigen Beschränkungen waren willkürlich und nicht nachvollziehbar“, sagte Senatorin Stahmann. „Die Änderung ist also ein Gewinn für Alleinerziehende."
Die Senatorin begrüßte ausdrücklich auch, dass das Gesetz erst zum 1. Juli 2017 umgesetzt werden solle, nicht bereits, wie noch Mitte November geplant, zum 1. Januar dieses Jahres. "Das wäre bundesweit ein Fehlstart geworden, so kurzfristig hätte sich die neue Rechtslage in den Städten und Gemeinden nicht umsetzen lassen." Die jetzige Einigung zwischen Bund und Ländern sei daher ein guter Kompromiss.
Dass der Kreis der Anspruchsberechtigten nun erweitert wird, wird auch zu zusätzlichen Belastung für den Bremer Haushalt führen. Die genaue Höhe lasse sich derzeit aber nur sehr überschlägig abschätzen. Stahmann: "Ich gehe davon aus: Es wird teurer." Rund zwölf Millionen Euro hat das Land Bremen im Jahr 2015 für Zahlungen nach dem Gesetz für Unterhaltsvorschuss- und -ausfall aufgewendet. Auf Basis der Berechnungen des Bundes kämen nun rund 1,5 Millionen zusätzlich hinzu. Dem stehen Entlastungen von rechnerisch knapp 430.000 Euro gegenüber. "Was für Alleinerziehende eine gute Nachricht ist, könnte für den Bremischen Haushalt und die Sanierungsbemühungen des Senats also eine eher schlechte werden." .
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