Dreiste Postwurfsendung
· Vodafone Kabel Deutschland GmbH verschickt Werbepostkarten und Werbebriefe
· Einführung von DVB-T2 zum 31.03.2017 erfordert keine Umstellung auf eine andere TV-Versorgung
· Fristsetzung ohne rechtliche Bedeutung
Bremer
Verbraucher suchen derzeit die Verbraucherzentrale Bremen auf und
beschweren sich über die Vodafone Kabel Deutschland GmbH, die offenbar
massenhaft namentlich adressierte Werbepostkarten und Werbebriefe
verschickt und unter Fristsetzung zum 28. Februar zu einem Anruf
auffordert.
Mit fett gedruckten Hinweisen wie „Wichtige Information – An Ihrer Adresse gibt es eine wichtige Neuerung der Telefon- und Internettechnologie“ oder „DVB-T-Abschaltung erfordert die Umstellung auf moderne TV-Versorgung“ und „Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude“ wird versucht, Verbraucher zu einem Anruf bei Vodafone Kabel Deutschland zu verleiten.
Besonders dreist: „Mit Stempelaufdrucken, wie „Wiederholter Zustellversuch“
wird eine besondere Wichtigkeit des Briefes bzw. der Postkarte
vermittelt, die dem Schreiben keinesfalls zukommt“, so Gerrit Cegielka,
Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. „Weder stammt der Stempel
von der Post, noch werden mit der Zusendung irgendwelche gesetzlichen
Fristen ausgelöst“, so Cegielka weiter.
Fristsetzung ohne rechtliche Bedeutung
Verbraucher
werden mit dem Setzen einer Frist gezielt unter Handlungsdruck gesetzt.
Allein dies und die offiziell wirkende Aufmachung der Briefe und
Postkarten verschleiern den wahren Kern der Botschaft, nämlich die
Werbung für einen Kabelanschluss. „Dies ist nach unserer Auffassung ein
klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht“, so Annabel Oelmann, Vorstand
der Verbraucherzentrale Bremen. „Jeder Verbraucher, egal ob Kunde des
Anbieters oder nicht, kann jederzeit bei Vodafone Kabel Deutschland
anrufen, um sich nach neuen Produkten zu erkundigen“, so Annabel Oelmann
weiter. „Aber die Einführung von DVB-T2 zum 31.03.2017 erfordert keine
Umstellung auf eine andere TV-Versorgung.“
Kein Handlungsbedarf bis zum 28.02.2017
Das
digitale Antennenfernsehen wird nicht abgeschaltet. Nur diejenigen
Bremer Verbraucherinnen und Verbraucher, die bislang zum Fernsehen
ausschließlich DVB-T nutzen, müssen sich bis Ende März 2017 entscheiden,
ob sie auf DVB-T2 umsteigen, also weiter über Antenne fernsehen oder
eine andere Empfangstechnik nutzen wollen. Der Kabelanschluss ist dabei
aber nur eine von mehreren denkbaren Techniken.
Ab in den Papierkorb
„Derartig
unseriöse Werbepost von Vodafone Kabel Deutschland gehört in den
Papierkorb“, meint Gerrit Cegielka. Wer dennoch bei dem Anbieter anrufen
und sich über Angebote informieren möchte, sollte am Telefon aber keine
vorschnellen Zusagen machen, sondern sich ein schriftliches
Vertragsangebot schicken lassen, damit der Inhalt des Vertragsangebotes
in Ruhe geprüft werden kann.
Für weitere Informationen:
Dr. Annabel Oelmann | Vorstand
Tel. (0421) 160 77-99
presse@vz-hb.de
Tel. (0421) 160 77-99
presse@vz-hb.de
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