Beim Heben der Hände fiel dem 23-jährigen Polen die Pistole aus der Jackentasche. Das Magazin war mit 4,5 mm großen Bleikugeln geladen. Er ließ sich widerstandslos festnehmen, verweigerte die Aussage, aber forderte die Rückgabe der Waffe, die er angeblich in Polen auch tragen dürfte.
Zwar sind diese Druckluftwaffen mit dem "F"-Symbol im Fünfeck in Deutschland an Personen über 18 Jahren verkäuflich, doch zum Führen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein erforderlich. Das Magazin hätte nicht in der Waffe stecken dürfen und die Waffe muss ohne direkten Zugriff transportiert werden. Dass man sie nicht sichtbar tragen darf, ist selbstverständlich.
Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wurde von der weiteren Fahrt ausgeschlossen.
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