Der am Donnerstagabend nach einem richterlichen Beschluss aus der
Abschiebehaft freigelassene 37-jährige IS-Anhänger Oussama B. wurde am
Dienstagabend erneut von Spezialkräften der Polizei festgenommen.
Vorausgegangen war eine Haftbeschwerde gegen seine Freilassung seitens
des Bremer Migrationsamtes. Daraufhin musste sich das Landgericht als
nächsthöhere Instanz mit dem Fall beschäftigen. Auf Antrag des
Migrationsamtes ordnete das Landgericht im Wege einer einstweiligen
Anordnung am Dienstag erneut Abschiebehaft an.
Die Innenbehörde hatte bereits vor seiner Freilassung in der vergangenen Woche das Auswärtige Amt in Berlin um einen erneuten diplomatischen Vorstoß bei der algerischen Regierung gebeten, um die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte weitreichende Zusicherung für eine überprüfbare, menschenwürdige Behandlung des Mannes nach Rückkehr in sein Heimatland doch noch zu erhalten.
Nun hat sich auch das Bundesinnenministerium (BMI) in den Fall eingeschaltet. Das BMI hat gegenüber dem Landgericht überzeugend dargelegt, dass über hochrangige Polizeikontakte bei der algerischen Innenbehörde womöglich doch noch ein Durchbruch zu erreichen sei. Wie berichtet, waren die von Algerien bislang erfolgten Zusicherungen für den 37-Jährigen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes nicht ausreichend. Das Bundesverwaltungsgericht untersagte daher die bereits von Bremen für den 17. November terminierte Abschiebung per einstweiliger Anordnung.
Mit dem geplanten neuen diplomatischen Vorstoß bewertete das Bremer Landgericht nun die Aussicht, doch noch eine erweiterte Zusicherung aus Algerien zu bekommen, positiver als die erste gerichtliche Instanz.
„Das ist noch nicht der erhoffte Durchbruch, aber ein weiterer wichtiger Schritt in diesem schwierigen Verfahren“, beschrieb Innensenator Ulrich Mäurer die Lage. In acht Monaten mussten sich bereits 15mal unterschiedlichste Gerichte mit dem Fall des Algeriers beschäftigen. Mäurer: „Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass wir dringend ein verbessertes Rückübernahmeabkommen mit Algerien benötigen. Dies kann nur die Bundesregierung erreichen.“
Die Chronologie zum PDF-Download (pdf, 73.9 KB)
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Die Innenbehörde hatte bereits vor seiner Freilassung in der vergangenen Woche das Auswärtige Amt in Berlin um einen erneuten diplomatischen Vorstoß bei der algerischen Regierung gebeten, um die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte weitreichende Zusicherung für eine überprüfbare, menschenwürdige Behandlung des Mannes nach Rückkehr in sein Heimatland doch noch zu erhalten.
Nun hat sich auch das Bundesinnenministerium (BMI) in den Fall eingeschaltet. Das BMI hat gegenüber dem Landgericht überzeugend dargelegt, dass über hochrangige Polizeikontakte bei der algerischen Innenbehörde womöglich doch noch ein Durchbruch zu erreichen sei. Wie berichtet, waren die von Algerien bislang erfolgten Zusicherungen für den 37-Jährigen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes nicht ausreichend. Das Bundesverwaltungsgericht untersagte daher die bereits von Bremen für den 17. November terminierte Abschiebung per einstweiliger Anordnung.
Mit dem geplanten neuen diplomatischen Vorstoß bewertete das Bremer Landgericht nun die Aussicht, doch noch eine erweiterte Zusicherung aus Algerien zu bekommen, positiver als die erste gerichtliche Instanz.
„Das ist noch nicht der erhoffte Durchbruch, aber ein weiterer wichtiger Schritt in diesem schwierigen Verfahren“, beschrieb Innensenator Ulrich Mäurer die Lage. In acht Monaten mussten sich bereits 15mal unterschiedlichste Gerichte mit dem Fall des Algeriers beschäftigen. Mäurer: „Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass wir dringend ein verbessertes Rückübernahmeabkommen mit Algerien benötigen. Dies kann nur die Bundesregierung erreichen.“
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