Bauressort setzt weitreichende Erleichterungen zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern in Kraft
Die
Corona-Krise führt aktuell bei vielen Haushalten zu Einnahmeausfällen.
Diese können auch durch Wohngeld abgefedert werden. Daher hat Maike
Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung
und Wohnungsbau, jetzt angeordnet, dass möglichst viele
Wohngeldberechtigte zeitnah und unbürokratisch ihr Wohngeld erhalten, um
die Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen Notsituation zu
unterstützen. Vorausgegangen waren konkrete Vorschläge Bremens und eine
intensive Diskussion mit dem Bund und den Bundesländern. Gemeinsam mit
dem Bund haben die Länder nun weitreichende Regelungen vereinbart, um im
Bereich des Wohngeldes möglichst schnell einen konkreten Beitrag zur
Minimierung der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bürgerinnen und
Bürger zu leisten.
Dazu Senatorin Schaefer: „Mietrückstände stellen vorläufig keinen
fristlosen Kündigungsgrund dar. Das hilft Mieterinnen und Mietern, die
durch die Corona-Krise in finanzielle Probleme geraten sind. Besser
finde ich es aber, wenn wir den Menschen, die beispielsweise jetzt durch
Kurzarbeit betroffen sind, schnell und unbürokratisch helfen, dass sie
erst gar nicht in Mietrückstände geraten. Denn das sind Mietschulden,
die die Menschen später trotz allem zurückzahlen müssen. Und angesichts
der sehr hohen Anzahl an Privatvermieterinnen und –vermietern in Bremen
ist es keine gute Idee des Bundes, das Risiko dort abzuladen.“
Die Bausenatorin hat daher jetzt Maßnahmen zur Sicherstellung und
Vereinfachung der Auszahlung von Wohngeld angeordnet. Die Maßnahmen
sollen zunächst bis zum 30. Juni befristet sein. Sie werden seit Montag
umgesetzt. Ziel ist es, insbesondere die durch die Auswirkungen der
Pandemie besonders betroffenen Menschen, die zum Beispiel in Kurzarbeit
sind oder ihre Minijobs verloren haben, bei den Wohnkosten zu entlasten.
Dabei sollen aber auch die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger im
Blick behalten werden, die weiterhin Wohngeld beanspruchen möchten oder
erstmals Anträge gestellt haben. Unter anderem werden die Anforderungen
auf Vollständigkeit vereinfacht. Die Bewilligung des Wohngeldes erfolgt
ohne vollständige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen – das ist ein
weitgehender Schritt. Es werden zukünftig befristet nur zwingend
notwendige Unterlagen wie Einkommensnachweise oder der Mietvertrag bei
Neuanträgen angefordert. Um Kapazitätsengpässen bei der Wohngeldstelle
zu begegnen, ist Senatorin Schaefer im Gespräch mit Finanzsenator
Dietmar Strehl, um zeitlich befristet Personal zur Bearbeitung der
Anträge bereitzustellen. Zusätzlich wurde ein Teil der Sachbearbeiter
als Team räumlich getrennt, um das Risiko eines Ausfalls der
Wohngeldstelle zu reduzieren.
„Ich hoffe, dass wir damit dazu beitragen, Probleme am Mietmarkt, die
durch die Corona-Krise entstehen können, frühzeitig abzufangen“, so
Senatorin Schaefer. Niemand solle wegen einer Pandemie seine Wohnung
verlieren.“ Zugleich dankte die Senatorin den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in der Bremer Wohngeldstelle. Dort hatten in der
Vergangenheit zwei Wohngeldnovellen Ãœberlastungen hervorgerufen. „Die
jetzigen Maßnahmen sollen auch dazu dienen, eine erneute Überlastung und
damit einen weiteren Bearbeitungsstau zu vermeiden“, so Schaefer.
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Wohngeld soll schnell gehen lacht ja der Osterhase sich kaputt , ich hab August 2019 mein Antrag in Bremen abgegeben und bist heute keine Zusage bekommen
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