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Illegale Lagerung von Ölabfall

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Spezialisierte Fahnder der Wasserschutzpolizei stellten bei einer Umweltkontrolle am Dienstag auf einem im Industriehafen in Bremen liegenden Frachter schwere Verstöße fest. Im Maschinenraum wurden unerlaubt ölhaltige Abfälle in größerer Menge in einer frei zu haltenden Leerzelle gelagert.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass technische Manipulationen vorgenommen wurden, um richtige Messungen des Füllstandes der Leerzelle zu verhindern. Die Lagerung von öligen Abfällen an Bord von Seeschiffen ist international verbindlich geregelt und darf nur in dafür speziell vorgesehenen Tanks geschehen. Wegen des Verdachtes des unerlaubten Umganges mit Abfall wurden gegen drei Besatzungsmitglieder des Frachters Sicherheitsleistungen in einer fünfstelligen Eurohöhe angeordnet. Vor Auslaufen des unter der Flagge Panamas fahrenden Schiffes muss der ölige Abfall an einer Landauffanganlage entsorgt werden.

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