Die Bundesanwaltschaft hat gestern (14. Oktober 2015) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegenden 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harry S.erwirkt.
Der
Beschuldigte Harry S. ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS)
beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen reiste der Beschuldigte Anfang April 2014 über die Türkei nach Syrien aus und schloss sich dort dem IS an. Er durchlief eine Schusswaffenausbildung und wirkte anschließend in einem von der Medienstelle des IS produzierten Propagandavideo mit. Darin werden Zuschauer aufgefordert, sich dem Jihad anzuschließen und - soweit ihnen eine Ausreise nach Syrien nicht möglich ist in Deutschland "Ungläubige" anzugreifen und zu töten.
Ende Juli 2015 kehrte der Beschuldigte nach Deutschland zurück. Bei seiner Ankunft auf dem Bremer Flughafen am 20. Juli 2015 wurde er von der Staatsanwaltschaft Bremen aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bremen vom 21. Juni 2015 wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) festgenommen. Am 7. August 2015 hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen insoweit übernommen.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen reiste der Beschuldigte Anfang April 2014 über die Türkei nach Syrien aus und schloss sich dort dem IS an. Er durchlief eine Schusswaffenausbildung und wirkte anschließend in einem von der Medienstelle des IS produzierten Propagandavideo mit. Darin werden Zuschauer aufgefordert, sich dem Jihad anzuschließen und - soweit ihnen eine Ausreise nach Syrien nicht möglich ist in Deutschland "Ungläubige" anzugreifen und zu töten.
Ende Juli 2015 kehrte der Beschuldigte nach Deutschland zurück. Bei seiner Ankunft auf dem Bremer Flughafen am 20. Juli 2015 wurde er von der Staatsanwaltschaft Bremen aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bremen vom 21. Juni 2015 wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) festgenommen. Am 7. August 2015 hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen insoweit übernommen.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
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