Ein 37-jähriger Fahrer mit litauischer Herkunft transportierte Umzugsgut von Litauen auf die 'Grüne Insel'. Eine sogenannte Verwiegung ergab ein tatsächliches Gewicht von fast 6500 kg, obwohl der Kleintransporter nur für 3500 kg zugelassen war. Das entspricht einer Überladung von 84 Prozent. Bei einer genauen Betrachtung der Reifen der Hinterachse stellten die Beamten fest, dass diese bereits durch die Überlastung sehr heiß gelaufen waren. Ein Reifen wies nur noch eine Profiltiefe auf, die knapp über dem gesetzlichen Mindestwert von 1,6 mm lag. Da man davon ausgehen konnte, dass die zulässige Tragfähigkeit der Hinterreifen um ein Erhebliches überschritten war, war es sicherlich nur noch eine Frage der Zeit, bis es zu einem Reifenplatzer gekommen wäre. Die Folge wäre bei der aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Kontrolle ein sehr schwerer Verkehrsunfall, vermutlich nicht nur mit Sachschaden, gewesen. Um weiterfahren zu können, musste der Fahrer dann ein Umladen des knapp 3000 kg betragenden Übergewichtes (=normale Zuladung von 2-3 Kleintransportern der Sprinterklasse) organisieren. Abschließend hinterlegte er eine nicht unerhebliche Geldsumme zur Sicherung des Bußgeldverfahrens gegen ihn. Ein Tipp der Experten: Halter solcher Kraftfahrzeuge -wie auch Wohnmobile/Wohnwagen- sollten im eigenen Interesse und zum Wohle anderer Mitmenschen, unabhängig des in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Leergewichtes, das tatsächliche Leergewicht auf einer geeichten Waage (z.B. bei Recycling-Unternehmen, Schrotthändlern, Abfalldeponien etc.) feststellen lassen, um ihre Zuladung besser einschätzen zu können. So gelangen sie sicherer an ihr Ziel.
Rollende Zeitbombe auf der A 1
Da staunten zwei Beamte der spezialisierten Verkehrsüberwachung der Polizei Bremen, obwohl schon einiges gewohnt, nicht schlecht, als sie am Dienstag in den Nachmittagsstunden einen schon vom Anschein her stark überladenen Kleintransporten der sogenannten 'Sprinterklasse' mit irischer Zulassung an der A 1/Anschlussstelle Hemelingen überprüften.
Ein 37-jähriger Fahrer mit litauischer Herkunft transportierte Umzugsgut von Litauen auf die 'Grüne Insel'. Eine sogenannte Verwiegung ergab ein tatsächliches Gewicht von fast 6500 kg, obwohl der Kleintransporter nur für 3500 kg zugelassen war. Das entspricht einer Überladung von 84 Prozent. Bei einer genauen Betrachtung der Reifen der Hinterachse stellten die Beamten fest, dass diese bereits durch die Überlastung sehr heiß gelaufen waren. Ein Reifen wies nur noch eine Profiltiefe auf, die knapp über dem gesetzlichen Mindestwert von 1,6 mm lag. Da man davon ausgehen konnte, dass die zulässige Tragfähigkeit der Hinterreifen um ein Erhebliches überschritten war, war es sicherlich nur noch eine Frage der Zeit, bis es zu einem Reifenplatzer gekommen wäre. Die Folge wäre bei der aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Kontrolle ein sehr schwerer Verkehrsunfall, vermutlich nicht nur mit Sachschaden, gewesen. Um weiterfahren zu können, musste der Fahrer dann ein Umladen des knapp 3000 kg betragenden Übergewichtes (=normale Zuladung von 2-3 Kleintransportern der Sprinterklasse) organisieren. Abschließend hinterlegte er eine nicht unerhebliche Geldsumme zur Sicherung des Bußgeldverfahrens gegen ihn. Ein Tipp der Experten: Halter solcher Kraftfahrzeuge -wie auch Wohnmobile/Wohnwagen- sollten im eigenen Interesse und zum Wohle anderer Mitmenschen, unabhängig des in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Leergewichtes, das tatsächliche Leergewicht auf einer geeichten Waage (z.B. bei Recycling-Unternehmen, Schrotthändlern, Abfalldeponien etc.) feststellen lassen, um ihre Zuladung besser einschätzen zu können. So gelangen sie sicherer an ihr Ziel.
Ein 37-jähriger Fahrer mit litauischer Herkunft transportierte Umzugsgut von Litauen auf die 'Grüne Insel'. Eine sogenannte Verwiegung ergab ein tatsächliches Gewicht von fast 6500 kg, obwohl der Kleintransporter nur für 3500 kg zugelassen war. Das entspricht einer Überladung von 84 Prozent. Bei einer genauen Betrachtung der Reifen der Hinterachse stellten die Beamten fest, dass diese bereits durch die Überlastung sehr heiß gelaufen waren. Ein Reifen wies nur noch eine Profiltiefe auf, die knapp über dem gesetzlichen Mindestwert von 1,6 mm lag. Da man davon ausgehen konnte, dass die zulässige Tragfähigkeit der Hinterreifen um ein Erhebliches überschritten war, war es sicherlich nur noch eine Frage der Zeit, bis es zu einem Reifenplatzer gekommen wäre. Die Folge wäre bei der aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Kontrolle ein sehr schwerer Verkehrsunfall, vermutlich nicht nur mit Sachschaden, gewesen. Um weiterfahren zu können, musste der Fahrer dann ein Umladen des knapp 3000 kg betragenden Übergewichtes (=normale Zuladung von 2-3 Kleintransportern der Sprinterklasse) organisieren. Abschließend hinterlegte er eine nicht unerhebliche Geldsumme zur Sicherung des Bußgeldverfahrens gegen ihn. Ein Tipp der Experten: Halter solcher Kraftfahrzeuge -wie auch Wohnmobile/Wohnwagen- sollten im eigenen Interesse und zum Wohle anderer Mitmenschen, unabhängig des in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Leergewichtes, das tatsächliche Leergewicht auf einer geeichten Waage (z.B. bei Recycling-Unternehmen, Schrotthändlern, Abfalldeponien etc.) feststellen lassen, um ihre Zuladung besser einschätzen zu können. So gelangen sie sicherer an ihr Ziel.
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