Den Goldschmuck transportierten die Frauen in ihren Handtaschen, aber auch um die Handgelenke. "Natürlich schauen wir in solchen Fällen genauer nach. Goldschmuck ist in der Türkei günstiger zu bekommen als in Deutschland. Das verleitet den einen oder anderen schon mal dazu, eine größere Menge in die EU einzuführen", so Jörg Winterfeld, Leiter des Hauptzollamts Bremen. "Grundsätzlich kann man auch größere Mengen einführen, aber bei Überschreitung der Reisefreimenge müssen die Reisenden ihre Waren beim Zoll anmelden und die Steuern bezahlen", so Winterfeld weiter. Die beiden Frauen haben die Einfuhrsteuern anschließend entrichtet. Aber um die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens sind sie deshalb nicht herumgekommen.
Hintergrundinfo: Reisende haben bei der Einfuhr von Waren ohne kommerziellen Charakter aus Staaten außerhalb der Europäischen Union neben besonderen Freimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Waren, Arzneimittel und Kraftstoffe eine Reisefreimenge von 300,00 Euro, als Flug- und Seereisende von 430,00 Euro Warenwert. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Reisefreimenge von 175,00 Euro.
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