Grund für das polizeiliche Erscheinen waren Äußerungen des Schülers in einem Internet-Chat. Er hatte ein Video gepostet, in welchem er sich mit einer Schusswaffe während des Ladevorgangs präsentiert hat. Des Weiteren lud er ein Bild hoch auf dem weitere Waffen zu sehen waren und gab auch an, damit geschossen zu haben. Ein Chatteilnehmer aus Schleswig Holstein hatte sich an die Polizei gewandt, weil er die Situation nicht richtig einzuschätzen wusste.
Dies reichte der Staatsanwaltschaft Bremen, um beim Amtsgericht Bremen einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnräume des Schülers zu beantragen.
Bei der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses am Donnerstagmorgen konnten insgesamt elf Schusswaffen, darunter zwei (scharfe) erlaubnispflichtige Waffen, drei Schreckschuss-, zwei Soft-Air- und vier Anscheinswaffen beschlagnahmt werden. Da die Waffen Eigentum des Vaters waren, wurde auch gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen illegalem Waffenbesitz bzgl. der beiden erlaubnispflichtigen Waffen eingeleitet, weil er nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis ist. Auch wurden nicht die Bestimmungen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen eingehalten.
Der minderjährige Schüler hatte im Elternhaus ungehindert Zugriff auf alle Waffen. Er gab an, dass er die Äußerungen in dem Chat nur gemacht habe, um cool zu sein und anzugeben.
Die Polizei Bremen warnt vor der Veröffentlichung von Bildern mit Waffen in den sozialen Netzwerken. Ob erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Waffen; sie lösen immer wieder polizeiliche Einsätze aus. Hierbei kann von der Polizei nicht immer auf den ersten Blick die Abgrenzung zu echten Schusswaffen getroffen werden, was zu polizeilichen Maßnahmen bis hin zum Einsatz der Dienstwaffe führen kann.
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