Am Schuppen 22 und auf dem dort anliegenden Schiff Nunavik sollen am Wochenende Hafenarbeiter Gefahrgut geladen haben, ohne das der Arbeitgeber oder Auftraggeber die BLG CARGO geeignete Sicherheitsbekleidung bereit gestellt hat. Bei dem Gefahrgut handelt es sich um Calciumhydroxid Gebrannter (ungelöschter) Kalk (Calciumoxid,
Branntkalk) und gelöschter Kalk sind reizend, Kontakt mit den Augen
kann zu ernsten Augenschäden führen. Eine wässrige
Calciumhydroxid-Lösung ist alkalisch und schwach ätzend. Der GHBV Betriebsrat musste einschreiten und seine Arbeiter darauf hinweisen das die Arbeit nur mit geeigneter Schutzbekleidung auszuführen ist und zur eigenen Sicherheit auch nicht ohne gearbeitet werden darf . Wieso die BLG CARGO, die Arbeiter nicht auf die Gefahren hingewiesen hat und die geeignte Sicherheitsbekleidung gestellt hat konnten wir nicht in Erfahrung bringen. Es muss immer wieder festgestellt werden das einige Betriebe auf die Gesundheit der Arbeiter keinen Wert legen, besonders wenn diese von Fremdfirmen stammen.Lasst euch das nicht gefallen es ist eure Gesundheit.
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