Bürgermeister Carsten Sieling zeigte sich hoch erfreut über diesen Beschluss: "Es ist wichtig, dass Bremen sich wieder selbst in diesem Bereich engagiert. Unsere erklärten Ziele sind Gebührenstabilität, Tarifbindung und ein weiterhin gesicherter Service für die Bremerinnen und Bremer, um perspektivisch eine vollständige Rekommunalisierung ermöglichen zu können." Umweltsenator Joachim Lohse erklärte zu dem Senatsbeschluss: "Der Schritt ermöglicht es Bremen, wieder wesentlich stärker Einfluss auf innovative Verwertungsketten und hochwertige Recyclingverfahren sowie ökologische Aspekte der Abfalllogistik nehmen zu können als bisher. Durch die qualifizierte Minderheitsbeteiligung werden wir jetzt erst einmal für die operativen Aufgaben Fachwissen in der neuen Anstalt aufbauen."
Um die Weiterbeschäftigung der heutigen Mitarbeiter der Entsorgung Nord GmbH frühzeitig zu klären und abzusichern, soll über den Erwerb dieser Gesellschaft verhandelt werden. Bremens Recycling-Stationen und ein einheitlicher Kundenservice werden bereits ab 2018 durch die Anstalt öffentlichen Rechts wahrgenommen.
Für die qualifizierte Minderheitsbeteiligung in Höhe von 49,9 Prozent an den zwei Gesellschaften wird Bremen Eigenkapital in Höhe von maximal 9,9 Millionen Euro einbringen. Das Modell stellt die geringste Haushaltsbelastung im Vergleich zu einer Minderheitsbeteiligung mit lediglich 25,1 Prozent oder zu einer Mehrheitsbeteiligung mit mehr als 50 Prozent dar.
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