Kein
schöner Anblick für Bremer Bundespolizisten: Ein 23-jähriger Mann hat
sich ausgerechnet am Fenster ihrer Wache am Willy-Brandt-Platz
erleichtert. Nun kann man zwar fünfe gerade sein lassen, wenn es zwickt
und drückt, aber sichtbar in der Öffentlichkeit uriniert man nun mal
nicht. Gerade zum morgigen Vatertag dürften solche Bilder und Duftnoten
wieder für zahlreiche Ärgernisse sorgen, wobei gerade "Väter mit
Bollerwagen" ihre Vorbildfunktion nicht vergessen sollten.
Was vielen nicht bekannt ist: Das Urinieren in der Öffentlichkeit kann durchaus teuer werden. 50 Euro beträgt beispielsweise der Regelsatz, den das Stadtamt Bremen nach der Ordnungswidrigkeitenanzeige der Bundespolizei ansetzt. Dazu kommen Bearbeitungsgebühren - rund 78 Euro hat der 23-jährige Wildpinkler zu zahlen.
Andernorts kann es noch teurer werden: Wenn beispielsweise ein Fassadenschaden an einem historischen Gebäude entsteht, können zivilrechtliche Forderungen von mehreren tausend Euro entstehen.
Wer also viel Geld für Alkohol ausgibt, sollte auch einen Euro für eine öffentliche Toilette übrighaben.
Was vielen nicht bekannt ist: Das Urinieren in der Öffentlichkeit kann durchaus teuer werden. 50 Euro beträgt beispielsweise der Regelsatz, den das Stadtamt Bremen nach der Ordnungswidrigkeitenanzeige der Bundespolizei ansetzt. Dazu kommen Bearbeitungsgebühren - rund 78 Euro hat der 23-jährige Wildpinkler zu zahlen.
Andernorts kann es noch teurer werden: Wenn beispielsweise ein Fassadenschaden an einem historischen Gebäude entsteht, können zivilrechtliche Forderungen von mehreren tausend Euro entstehen.
Wer also viel Geld für Alkohol ausgibt, sollte auch einen Euro für eine öffentliche Toilette übrighaben.
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