Kein
schöner Anblick für Bremer Bundespolizisten: Ein 23-jähriger Mann hat
sich ausgerechnet am Fenster ihrer Wache am Willy-Brandt-Platz
erleichtert. Nun kann man zwar fünfe gerade sein lassen, wenn es zwickt
und drückt, aber sichtbar in der Öffentlichkeit uriniert man nun mal
nicht. Gerade zum morgigen Vatertag dürften solche Bilder und Duftnoten
wieder für zahlreiche Ärgernisse sorgen, wobei gerade "Väter mit
Bollerwagen" ihre Vorbildfunktion nicht vergessen sollten.
Was
vielen nicht bekannt ist: Das Urinieren in der Öffentlichkeit kann
durchaus teuer werden. 50 Euro beträgt beispielsweise der Regelsatz, den
das Stadtamt Bremen nach der Ordnungswidrigkeitenanzeige der
Bundespolizei ansetzt. Dazu kommen Bearbeitungsgebühren - rund 78 Euro
hat der 23-jährige Wildpinkler zu zahlen.
Andernorts kann es noch teurer werden: Wenn beispielsweise ein Fassadenschaden an einem historischen Gebäude entsteht, können zivilrechtliche Forderungen von mehreren tausend Euro entstehen.
Wer also viel Geld für Alkohol ausgibt, sollte auch einen Euro für eine öffentliche Toilette übrighaben.

Andernorts kann es noch teurer werden: Wenn beispielsweise ein Fassadenschaden an einem historischen Gebäude entsteht, können zivilrechtliche Forderungen von mehreren tausend Euro entstehen.
Wer also viel Geld für Alkohol ausgibt, sollte auch einen Euro für eine öffentliche Toilette übrighaben.
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