Bei der Abfertigung eines Fluges nach Istanbul hat er damit am Montag für Aufregung gesorgt. Zwar stellte sich der 10 Zentimeter große Gegenstand als Attrappe heraus, die er angeblich in seiner Tasche vergessen hatte, aber eine de
utliche Ansprache der Bundespolizei war geboten: Das Mitführen von waffenähnlichen Gegenständen ist nach dem Luftsicherheitsgesetz untersagt. So wurde das "Feuerzeug" vernichtet und dem Fluggast die Weiterreise gestattet
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