Gutachten von Prof. Dr. Stefan Korioth stützt Senatsauffassung
Bei den stark angestiegenen Flüchtlingszahlen und den damit verbundenen Kosten für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Bremen handelt es sich um eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und den Haushalt erheblich beeinträchtigt. Deshalb liegt ein begründeter Ausnahmefall im Sinne des Konsolidierungshilfengesetzes vor. Dies ist gleichbedeutend mit einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Grundgesetzes und der bremischen Landesverfassung. Zu diesem Fazit kommt Prof. Dr. Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München in seiner rechtsgutachtlichen Stellungnahme (vgl. Anhang 1), die er im Auftrag des Senats verfasst hat. Er kommt zu dem Schluss: "Danach ist bei der Auffassung des unbestimmten Rechtsbegriffs durch den umfassend an das Recht gebundenen Stabilitätsrat zu erwarten, dass er bei seiner 2017 erfolgenden Kontrolle der Konsolidierung des Bremer Haushalts das Vorliegen dieses Ausnahmefalles annehmen wird." Der Jurist betont, dass gegenüber dem Stabilitätsrat die Mehrkosten detailliert dokumentiert werden müssen und die Landverfassung einen Tilgungsplan für Mehrkosten (soweit sie zur Überschreitung der zulässigen Defizitobergrenze führen) vorschreibt.
Carsten Sieling (li.), mit Stefan Korioth und Karoline Linnert (re.) bei der Pressekonferenz
Verfassungskonformer Haushalt mit Tilgungsplan
Die Landesverfassung sieht vor, dass die Bürgerschaft für die veranschlagten Mehrausgaben, die wegen einer außergewöhnlichen Notsituation die normalerweise zulässige Obergrenze überschreiten, eine Tilgungsregelung zu beschließen hat. In 2016/2017 handelt es sich um 448 Millionen Euro. Die in der Not zusätzlichen gemachten Schulden müssen auf lange Sicht vollständig abgetragen werden. Der Senat hat jetzt der Bürgerschaft einen Tilgungsplan vorgeschlagen. Ab 2021 bis 2046 werden die Mehrausgaben Schritt für Schritt abgebaut. Karoline Linnert: " Damit werden die Vorgaben der Landesverfassung erfüllt. Der Senat hat einen verfassungskonformen Haushaltsentwurf 2016/2017 vorgelegt."
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