Als ersten Schritt, den Missbrauch der Leiharbeit endlich
einzuschränken, hat Bremens Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen,
Martin Günthner, den Berliner Koalitionsbeschluss zur Leiharbeit in
Deutschland bezeichnet. Danach wird Leiharbeit grundsätzlich auf die
Dauer von 18 Monaten beschränkt, nach spätestens neun Monaten müssen
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter genauso entlohnt werden wie die
Stammbelegschaft.

"Dies ist ein deutlicher Fortschritt, um den
inakzeptablen Missbrauch der Leiharbeit zu beenden. Im
Gesetzgebungsverfahren ist allerdings sehr genau darauf zu achten, dass
Ausnahmeregelungen weitestgehend beschränkt werden. Ansonsten besteht
die Gefahr, dass die eigentlichen Ziele durch Ausnahmeregelungen
unterlaufen werden", so der Senator. Zwingend erforderlich sei es, dass
bei allen Ausnahmen ein Einverständnis mit den Tarifpartnern
beziehungsweise den Betriebsräten erzielt wird.
Als
unbefriedigend bezeichnete Günthner die Neunmonatsfrist bis zur Zahlung
von gleichem Lohn. "Da zahlreiche Leiharbeitsverhältnisse auf einen
kürzeren Zeitraum angelegt sind, wird mit dieser Regelung das Prinzip
der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit nicht vollständig erreicht",
so Bremens Arbeitssenator.
Die rot-grüne Koalition in Bremen hatte
in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem gefordert, dass die Leiharbeit
beschränkt und der zunehmende Missbrauch von Werkverträgen verhindert
werden solle.
Günthner: "Ob mit den im Grundsatz vereinbarten Regelungen diese Ziele
erreicht werden, ist erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens
abschließend zu bewerten."
.
Ist Ihre persönliche SCHUFA negativ ?
Hier gibt es Hilfe...
Kommentar veröffentlichen