"Dies ist ein deutlicher Fortschritt, um den inakzeptablen Missbrauch der Leiharbeit zu beenden. Im Gesetzgebungsverfahren ist allerdings sehr genau darauf zu achten, dass Ausnahmeregelungen weitestgehend beschränkt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die eigentlichen Ziele durch Ausnahmeregelungen unterlaufen werden", so der Senator. Zwingend erforderlich sei es, dass bei allen Ausnahmen ein Einverständnis mit den Tarifpartnern beziehungsweise den Betriebsräten erzielt wird.
Als unbefriedigend bezeichnete Günthner die Neunmonatsfrist bis zur Zahlung von gleichem Lohn. "Da zahlreiche Leiharbeitsverhältnisse auf einen kürzeren Zeitraum angelegt sind, wird mit dieser Regelung das Prinzip der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit nicht vollständig erreicht", so Bremens Arbeitssenator.
Die rot-grüne Koalition in Bremen hatte in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem gefordert, dass die Leiharbeit beschränkt und der zunehmende Missbrauch von Werkverträgen verhindert werden solle.
Günthner: "Ob mit den im Grundsatz vereinbarten Regelungen diese Ziele erreicht werden, ist erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens abschließend zu bewerten."
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