"Mit dieser deutlichen Entlastung wollen wir mehr Kindern aus einkommensschwachen Haushalten die Chance auf Bildung und Teilhabe eröffnen. Gerade sie sollen von den Möglichkeiten der frühkindlichen Förderung profitieren", sagt Frank Pietrzok, Staatsrat bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Zudem würde das Kindergeld bei der Berechnung des Jahres-Bruttoeinkommens – anders als bisher – nicht mehr veranschlagt. "Dadurch werden viele Familien zusätzlich entlastet", so Pietrzok.
Insgesamt bleibt die grundsätzliche Entscheidung, wesentliche Unterschiede am Jahresbruttoeinkommen und in der Zahl der Personen im Haushalt festzumachen, erhalten. Haushalte mit geringem Einkommen (bis 27.610 Euro jährlich und in verschiedenen Staffelungen, beispielsweise für einen vier Personen Haushalt bis zu einem Einkommen von 33.745 Euro) werden durch Beitragsfreiheit entlastet, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Haushalte mit höherem Einkommen stärker berücksichtigt. "Ziel ist es, dass starke Schultern das System stärker tragen", so der Staatsrat.
Unterschiedliche Krippen- und Kita-Beiträge wird es in den Einrichtungen der Stadtgemeinde Bremen nicht geben. "In vielen anderen Ländern und Kommunen müssen Eltern von Kindern im Krippenalter (0 bis 3 Jahre) mehr bezahlen, weil die Betriebskosten höher sind. Den Weg wollen wir nicht gehen, um die frühkindlichen Förderung für alle Einkommensgruppen zu stärken", erklärt Pietrzok.
Im Vergleich zur gültigen Beitragsordnung werden mit der Neufassung Mehreinnahmen in Höhe von 2,38 Millionen Euro erwartet. Damit würde der Kostendeckungsgrad für einen durchschnittlichen Krippen-, Kita- und Hortplatz in der Stadt Bremen von etwa 10 auf rund 13 Prozent steigen. Die durchschnittlichen Kosten für einen Betreuungsplatz für Kindergartenkinder betragen zirka 750 Euro pro Monat. Die Kita-Beiträge wurden für die Stadtgemeinde Bremen das letzte Mal vor zehn Jahren erhöht. In dem Zeitraum gab es eine rund zehnprozentige Kostensteigerung nach Verbraucherindex und natürlich auch Tarifsteigerungen. Im Entwurf ist zudem eine Anpassung des Beitrags für Mittagessen von 22 auf 35 Euro vorgesehen. Wer von Beiträgen befreit ist, wird keine Kosten für das Mittagessen zu zahlen haben.
"Wir kommen mit dem Entwurf der neuen Beitragsordnung nicht nur dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nach, wir passen die Beiträge auch dem Niveau vergleichbarer Großstädte und den niedersächsischem Umlandgemeinden an", informiert Pietrzok. So ist beispielsweise der Höchstbeitrag von 398 Euro pro Monat für eine Ganztagsbetreuung (8 Stunden) und Beitragszahler ab einem Jahreseinkommen von 76.697 Euro mit denen von Ritterhude, Osterholz-Scharmbeck und Achim vergleichbar.
Der Entwurf der neuen Beitragsordnung wird nun den verschiedenen Gremien vorgelegt. Geplant ist folgende Zeitschiene: Am 6. Oktober 2016 wird die AG 78 (Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII "Tagesbetreuung für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen") in einer Sondersitzung beteiligt, danach die Zentrale Elternvertretung, am 3. November der Jugendhilfeausschuss, am 16. November die Deputation für Kinder und Bildung, am 21. November der Senat und am 13. Dezember die Bürgerschaft. Mit dieser Zeitschiene würde die neue Beitragsordnung schon zum kommenden Kindergartenjahr 2017/18 wirksam werden. Zur Hauptanmeldephase im Januar 2017 wissen Eltern, was sie für einen Kita- oder Krippenplatz zahlen müssen. . Sofort.Credit
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