Ausgenommen von der Haushaltssperre sind:
- Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung, -betreuung und -integration
- Einstellungen im Schulbereich, sonstige schulische Leistungen und Fördermaßnahmen
- Maßnahmen des Ganztagsschulprogramms
- Maßnahmen der Kinderbetreuung
Bereits im März diesen Jahres hatte der Senat Haushaltsumschichtungen in Höhe von 73,2 Millionen Euro beschlossen, um Mehrausgaben bei der Beamtenbesoldung sowie den Sozialausgaben und der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen auszugleichen. Weitere Haushaltsrisiken können nur noch zum Teil durch Einsparungen und Mehreinnahmen an anderen Stellen abgedeckt werden. Kommentar von Karoline Linnert: "Alle Ressorts sind gefordert, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um das Haushaltsdefizit zu verringern. Eins ist aber schon jetzt klar: Ein Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge ist unausweichlich."
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