Das Zollfahndungsamt Hamburg ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bremen gegen zwei Bremer, die im Verdacht stehen, gewerbsmäßig mit Korallen und Riesenmuscheln Handel zu treiben, ohne die nach der EU-Verordnung erforderlichen Einfuhrgenehmigungen vorgelegt zu haben. Es wurden über hundert Korallen und zehn Riesenmuscheln beschlagnahmt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Zollanmeldung beim Zollamt Hamburg Flughafen, wo lebende Korallen aus Vietnam angemeldet wurden. Nach genauer Prüfung der Dokumente und der Lieferung wurde festgestellt, dass es sich um 111 verschiedene geschützter Steinkorallen und zehn Riesenmuscheln handelte. Da es versäumt wurde, die für die Einfuhr erforderlichen CITES Bescheinigungen vorzulegen, wurde die Lieferung beschlagnahmt.Die anschließenden Ermittlungen ergaben, dass ein Bremer im Internet geschützte Korallen unterschiedlichster Arten anbietet. Es konnten auch noch weitere Lieferungen nachgewiesen werden. Am 24.09.2015 wurden die Wohn-und Geschäftsräume der Beschuldigten durchsucht und bei einem von ihnen 52 lebende, geschützte Steinkorallen sowie 10 tote geschützte Steinkorallen beschlagnahmt, da ebenfalls keine Belege für den legalen Besitz vorgelegt werden konnten.
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