Am Sonntagnachmittag wurden zwei
Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei während ihrer Streifenfahrt an
der Berliner Freiheit mit der Frage konfrontiert, ob ein junger Mann mit
einer scharfen Pistole auf einem Vorplatz herumhantierte. Sie schritten
konsequent ein und stellten in der Folge die Replik einer Walther P 99
sicher, die ihren eigenen Dienstwaffen täuschend ähnlich sieht.
Zunächst
fiel der Kollegin und dem Kollegen der junge Mann auf, der
offensichtlich mit einer Pistole in der Hand Zielübungen machte. In
seinem Umfeld standen weitere Jugendliche, die allerdings nicht in
seiner Zielrichtung standen.Mit gezogener Schusswaffe näherten sich die beiden Einsatzkräfte dem Bewaffneten und forderten ihn lautstark auf, stehen zu bleiben, die Waffe nieder zu legen und sich mit erhobenen Händen von der Waffe zu entfernen. Der junge Mann kam dieser Aufforderung sofort nach und wirkte plötzlich sehr aufgelöst und eingeschüchtert. Er konnte bei der folgenden Überprüfung als ein 14 Jahre junger Mann aus dem Nachbarstadtteil identifiziert werden.
Beim Aufheben der Pistole wurde dann schnell deutlich, dass es sich alleine schon auf Grund des geringen Gewichts um eine so genannte „Anscheinswaffe“ handelt.
Der 14-Jährige gab auf der Wache an, dass er sich die SoftAir-Pistole von einem Freund geliehen und er lediglich Zielübungen machen wollte.
Der 14-Jährige wurde von seinem Erziehungsberechtigten an der Wache abgeholt.
Die SoftAir-Pistole wurde beschlagnahmt und gegen den Jugendlichen eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.
Das Führen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.
Zur Verdeutlichung befindet sich in der Anlage ein Vergleichsfoto beider Pistolen.
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