Unfall unter Alkoholeinfluss
In der Silvesternacht fuhr ein 38 Jahre alter Bremer im Stadtteil Huchting mit seinem Wagen zu schnell in eine Kurve und kam dabei von der Straße ab. Der vermeintliche Fahrer hatte offensichtlich Alkohol getrunken, blieb aber unverletzt.
Gegen 01.50 Uhr wurden Einsatzkräfte der Polizei Bremen in die Luxemburger Straße gerufen. Dort hatte ein silberfarbener Mercedes unterhalb der Bundesstraße B 75 ein Fußgängerleitgitter durchbrochen. Der Wagen war hinter Betonpfeilern auf dem Gehweg und einer dahinter liegenden Schräge zum Stehen gekommen. Während der polizeilichen Unfallaufnahme erklärte der betrunkene Halter des Autos zunächst, dass er nicht gefahren sei. Mehrere Faktoren widersprachen allerdings seinen Angaben, so dass die Polizisten seine Aussage als eine sogenannte Schutzbehauptung einstuften. Bei dem 38-Jährigen wurde ein Atemalkoholwert von 1,6 Promille festgestellt. Es folgte eine Blutentnahme bei dem Verdächtigen. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen den Mann ein.
Die Polizei Bremen appelliert aufgrund des aktuellen Vorfalls wiederholt an alle Kraftfahrer: Alkoholgenuss und das Führen eines Kraftfahrzeuges vertragen sich in der Regel nicht. „Don´t drink and drive!“
Selbst wenn kein Personenschaden entsteht, kommt eine solche Tat den Fahrer teuer zu stehen: Es wird nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen, sondern es entstehen auch erhebliche Kosten durch das Strafverfahren und die angerichteten Beschädigungen, da diese in solchen Fällen in der Regel nicht von einer Versicherung übernommen werden.
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