Bundespolizisten
haben heute einen 78-jährigen Mann im Regionalexpress Hannover - Bremen
verhaftet. Es lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Landshut gegen ihn
vor. Demnach hat der wohlhabende Geschäftsmann eine Bewährungsauflage
von 500,- Euro nicht beglichen, nachdem er im Jahr 2014 wegen "Fahrens
ohne Fahrerlaubnis" zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 5 Monaten mit
Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden ist.
Auf zahlreiche Gerichtsschreiben hat er nicht reagiert und die Auflage nicht bezahlt, weswegen nunmehr der Widerruf der Strafaussetzung in Betracht kam und vom Amtsgericht Landshut Sicherungshaft - begrenzt auf maximal 5 Monate - angeordnet wurde.
Aufmerksam wurde die Bundespolizei auf den Reisenden, nachdem er sich zuvor als Zeuge wegen der Straftat eines anderen Mannes im selben Zug gemeldet hatte. Die Beamten nahmen den Mann in der 1. Klasse des Zuges fest. Er reiste mit einer "Bahncard 100" und war überrascht. Handschellen waren nicht erforderlich. Den Freiheitsentzug nahm er gelassen auf und unterhielt sich angeregt mit den Polizisten.
Er kannte zwar die Schreiben des Gerichts, aber der Haftbefehl war ihm angeblich nicht bekannt. "Sofortiges Nachzahlen" war nicht möglich: "Der Verurteilte ist unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen", heißt es im Haftbefehl.
Wegen der großen Entfernung nach Landshut wurde der 78-Jährige dem Amtsgericht in Bremen vorgeführt. Hier zeigte er sich einsichtig und bezahlte die Geldstrafe. So konnte er seine Reise fortsetzen.
Auf zahlreiche Gerichtsschreiben hat er nicht reagiert und die Auflage nicht bezahlt, weswegen nunmehr der Widerruf der Strafaussetzung in Betracht kam und vom Amtsgericht Landshut Sicherungshaft - begrenzt auf maximal 5 Monate - angeordnet wurde.
Aufmerksam wurde die Bundespolizei auf den Reisenden, nachdem er sich zuvor als Zeuge wegen der Straftat eines anderen Mannes im selben Zug gemeldet hatte. Die Beamten nahmen den Mann in der 1. Klasse des Zuges fest. Er reiste mit einer "Bahncard 100" und war überrascht. Handschellen waren nicht erforderlich. Den Freiheitsentzug nahm er gelassen auf und unterhielt sich angeregt mit den Polizisten.
Er kannte zwar die Schreiben des Gerichts, aber der Haftbefehl war ihm angeblich nicht bekannt. "Sofortiges Nachzahlen" war nicht möglich: "Der Verurteilte ist unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen", heißt es im Haftbefehl.
Wegen der großen Entfernung nach Landshut wurde der 78-Jährige dem Amtsgericht in Bremen vorgeführt. Hier zeigte er sich einsichtig und bezahlte die Geldstrafe. So konnte er seine Reise fortsetzen.
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