Bundespolizisten
haben bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges von Bremen nach
Frankfurt eine Patrone "9 Millimeter x 19" in der Geldbörse eines
42-jährigen Fluggastes gefunden. Angeblich hat er sie darin vergessen.
Einen Nachweis, der ihn zum Besitz von Waffen oder Munition berechtigt,
hatte der Mann nicht.
Die Patrone wurde sichergestellt. Es folgte eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Weil der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde nach Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung von 600,- Euro erhoben.
Die Patrone wurde sichergestellt. Es folgte eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Weil der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde nach Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung von 600,- Euro erhoben.
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