Die Polizei Bremen hat der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL)
am heutigen Tag (Mittwoch, 24. Juni 2015) mit einem sogenannten
Anhörungsschreiben angekündigt, dass sie die polizeilichen Mehrkosten
für das Risikospiel am 19. April 2015 zwischen dem SV Werder Bremen und
dem Hamburger SV in Höhe von rund 425.718,11 Euro in Rechnung stellen
wird.
Die Heranziehung der DFL erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 4 Bremisches Gebühren- und Betragsgesetzes in Verbindung mit § 1 der allgemeinen Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Hiernach wird bei einer gewinnorientierten Veranstaltung, an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen teilnehmen werden, eine Gebühr vom Veranstalter erhoben. Die entscheidende Voraussetzung ist jedoch der zusätzliche Einsatz von Polizeikräften im Umfeld des Veranstaltungsortes, wenn erfahrungsgemäß Gewalthandlungen zu erwarten sind.
Die Polizei Bremen rechnete für das Nordderby am 19. April mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der beiden Mannschaften und hat dies auch mit Schreiben vom 24. März des Jahres der DFL mitgeteilt. An dem Spieltag waren neben ca. 450 Polizeibeamtinnen und -beamten aus Bremen auch
500 aus Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und von der Bundespolizei im Einsatz. Bremen muss deshalb insgesamt rund 200.000 Euro an die beteiligten Polizeien überweisen und kommt für Übernachtungskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro auf. Die restlichen rund 210.000 Euro fielen als Mehrkosten bei der Polizei Bremen an.
Innensenator Mäurer erklärte anlässlich dieser Zusammenstellung: "Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes. Die jetzt erfolgende Heranziehung des Veranstalters zum Mehraufwand geschieht auf einer klaren Rechtsgrundlage und ist darüber hinaus im Interesse der Steuerzahler geboten. Der Senat wird die personelle Ausstattung der Polizei trotz schwieriger Haushaltslage in den nächsten Jahren verbessern. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Kostenbeteiligung angemessen."
Bevor der endgültige Bescheid zugestellt wird, hat die DFL hat nun vier Wochen Zeit, zu der Forderung Stellung zu nehmen.
Die Heranziehung der DFL erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 4 Bremisches Gebühren- und Betragsgesetzes in Verbindung mit § 1 der allgemeinen Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Hiernach wird bei einer gewinnorientierten Veranstaltung, an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen teilnehmen werden, eine Gebühr vom Veranstalter erhoben. Die entscheidende Voraussetzung ist jedoch der zusätzliche Einsatz von Polizeikräften im Umfeld des Veranstaltungsortes, wenn erfahrungsgemäß Gewalthandlungen zu erwarten sind.
Die Polizei Bremen rechnete für das Nordderby am 19. April mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der beiden Mannschaften und hat dies auch mit Schreiben vom 24. März des Jahres der DFL mitgeteilt. An dem Spieltag waren neben ca. 450 Polizeibeamtinnen und -beamten aus Bremen auch
500 aus Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und von der Bundespolizei im Einsatz. Bremen muss deshalb insgesamt rund 200.000 Euro an die beteiligten Polizeien überweisen und kommt für Übernachtungskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro auf. Die restlichen rund 210.000 Euro fielen als Mehrkosten bei der Polizei Bremen an.
Innensenator Mäurer erklärte anlässlich dieser Zusammenstellung: "Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes. Die jetzt erfolgende Heranziehung des Veranstalters zum Mehraufwand geschieht auf einer klaren Rechtsgrundlage und ist darüber hinaus im Interesse der Steuerzahler geboten. Der Senat wird die personelle Ausstattung der Polizei trotz schwieriger Haushaltslage in den nächsten Jahren verbessern. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Kostenbeteiligung angemessen."
Bevor der endgültige Bescheid zugestellt wird, hat die DFL hat nun vier Wochen Zeit, zu der Forderung Stellung zu nehmen.
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