Zoll zerschlägt Drogenhändlerring
4 Drogenschmuggler in finnischer Untersuchungshaft 22 Kilogramm Marihuana sichergestellt 39 000 Euro im Bankschließfach 2 Drogentransporter, illegale Waffen und Feuerwerkskörper beschlagnahmtAm Bremer Dienstsitz des Zollfahndungsamts Hannover ermittelten die Rauschgiftfahnder im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bremen seit Sommer 2014 in enger Zusammenarbeit mit ihren Kollegen des finnischen Zollfahndungsdienstes gegen eine im Raum Bremen ansässige Tätergruppierung, die im Verdacht stand, von Bremen aus Marihuana mit besonders dafür umgebauten Pkw zum Teil im Fährverkehr über die Ostsee nach Finnland zu schmuggeln.
Mitte Juni 2015 wurde ein 31-jähriger polnischer Bauarbeiter in Finnland nach der Einreise mit seinem Pickup-Fahrzeug festgenommen. In seinem mit einem doppelten Ladeboden ausgerüsteten Pkw konnten 22,1 Kilogramm Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt werden.
Ebenfalls ins Netz und in Untersuchungshaft gingen bei der Aktion ein parallel als "Aufpasser" mit dem Flugzeug eingereister 32-jähriger Deutscher polnischer Herkunft - beruflich tätig als Vermittler von Baudienstleistungen - sowie zwei in Finnland ansässige Gambier, für die die Marihuanalieferung bestimmt war. Ausgangspunkt der Ermittlungen war im Sommer 2014 die Festnahme einer 28-jährigen Bremerin, die versucht hatte, 12,5 Kilogramm Marihuana nach Finnland zu schmuggeln. Diese ist dort inzwischen für fünf nachgewiesene Schmuggelfahrten mit insgesamt 50 Kilogramm Marihuana zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Die identifizierten und im hiesigen Ermittlungsverfahren im Fokus stehenden 46 und 32 Jahre alten Auftraggeber der Drogentransporte wurden nach dem Zugriff in Finnland am 16.06.2015 ebenfalls festgenommen.
Bei den anschließenden durch Einsatzkräfte des Hauptzollamts Bremen unterstützten Durchsuchungen von sieben Objekten fanden die Bremer Zollfahnder ein weiteres bereits umgebautes Schmuggelfahrzeug, 39 000 Euro Bargeld in einem Bankschließfach der Lebensgefährtin eines der Tatbeteiligten sowie illegale Waffen (ein Kampfmesser, zwei Stahlruten) und eine Vielzahl von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern (sogenannte "Polenböller").
Neben hohen Haftstrafen erwartet die Auftraggeber die gerichtliche Einziehung des aufgefundenen Drogengeldes und der genutzten Fahrzeuge.
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