Das Bremer Umweltressort sowie das Gesundheitsressort verpflichten Betreiber von Rückkühlanlagen mit einer behördlichen Verfügung, diese zu melden. Diese sogenannte Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes tritt am Freitag (11. März 2016) in Kraft. Betreibern, die ihre Anlage jetzt nicht melden, droht ein Bußgeld auf Grund einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 50.000 Euro. Im äußersten Fall können die Behörden Anlagen auch stilllegen.
Die beiden Ressorts sind sich einig darüber, dass der Schritt notwendig ist, um weitere Informationen zu dem Legionellenherd zu bekommen. Am heutigen Donnerstag (10. März) wurde ein weiterer Krankheitsfall gemeldet, der nahelegt, dass nach wie vor eine infizierte Rückkühlanlage voraussichtlich im Bremer Westen existiert. Damit wurden insgesamt 20 Erkrankungen gemeldet.
Insgesamt sind inzwischen weitere Proben aus Kühlanlagen von Gebäuden entnommen worden, die nun im Labor untersucht werden. Das Landesuntersuchungsamt hat 16 Betriebe beprobt mit 44 Entnahmen. Weiterhin werden auch Proben von Betrieben genommen, von denen die Ergebnisse der Eigenkontrollen vorliegen. Die erneute Prüfung erfolgt aus Sicherheitsgründen. Die Gewerbeaufsicht schätzt die Anzahl der Anlagen in Bremen auf etwa 100 Stück. Identifiziert wurden bisher 32. Davon sind fünf nicht in Betrieb. Die verbleibenden Betriebe werden in den kommenden Tagen beprobt. Eigenproben dieser Anlagen sind bisher unauffällig.
Probenentnahmeteams im Einsatz
Beprobt werden – wie berichtet - insbesondere Anlagen zur Nasskühlung oder Trocknung in Betrieben und Einrichtungen, da sich in dieser Technik, die mit Kühlwasser arbeitet, Legionellen gut entwickeln und in die Umgebung austreten können. Die Probenergebnisse liegen wegen des schwierigen Nachweises von Legionellen erst in etwa zehn Tagen vor.
Die im Februar erkrankten Menschen werden teilweise noch in Bremer Krankenhäusern behandelt. Die meisten sind auf dem Weg der Besserung. Sechs Patienten konnten entlassen werden.
Rund 80 Bürgerinnen und Bürger haben sich seit Freitag (4.3.2016) über die geschalteten Telefonnummern der Gesundheitsbehörde über das Thema informiert. Erneut gaben Anruferinnen und Anrufer Hinweise zu möglichen Rückkühlanlagen in Gebäuden. Diesen Hinweisen wird nachgegangen.
Aufforderung zur Meldung an Betreiber von Rückkühlanlagen:
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bitten weiterhin die Bevölkerung um Mithilfe. Firmenleitungen und Hausverwaltungen in der Stadtgemeinde Bremen sind zudem ab sofort verpflichtet, ihre Anlagen zu melden – mit Mail an office@gewerbeaufsicht.bremen.de. Zudem ergeht an die Betreiber erneut die Aufforderung, dringend ihre Anlagen zu desinfizieren, sollte dies noch nicht geschehen sein.
Da die Erkrankungen sowohl im November als auch im Februar auftraten, werden die Betriebe zusätzlich um Auskunft darüber gebeten, ob die Rückkühlanlagen in einem bestimmten Monatsrhythmus betrieben oder gewartet werden.
Was tun bei Symptomen?
Bei entsprechenden Symptomen (hohes Fieber, trockener Husten) sollen sich die betroffenen Menschen in hausärztliche Behandlung begeben. Diese Bakterien sprechen in der Regel gut auf geeignete Antibiotika an. Die niedergelassenen Allgemeinärzte und Internisten wurden bereits informiert. Sie wurden gebeten, bei Patienten mit Lungenentzündungen (ambulant erworbenen Pneumonien) eine Legionelleninfektion als Ursache in Erwägung zu ziehen. Ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet.
Trinkwasser kann unbedenklich genossen werden, da eine Infektion über den Magen-Darm Trakt nicht auftritt. Eine Übertragung der Legionellenerkrankung von Mensch zu Mensch oder Tier zu Mensch ist nicht bekannt.
Bürgertelefon für medizinische Anfragen
Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen an das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 115 wenden.
Weitere Informationen zu Legionellen:
www.gesundheit.bremen.de
www.gesundheitsamt.bremen.de
www.rki.de
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