Verordnung tritt zum 1. Dezember 2015 in Kraft
Der Bremer Senat hat heute (17. November 2015) eine Verordnung zur Mietenbegrenzung beschlossen. Diese sogenannte Mietpreisbremse tritt zum 1. Dezember 2015 in Kraft. Sie ist bis zum 20. November 2020 befristet und gilt ausschließlich für die Stadt Bremen, nicht für Bremerhaven. Bausenator Joachim Lohse begrüßte das Votum des Senats: "Die Mietpreise in Bremen sind in den vergangenen Jahren besonders für die Versorgung von Haushalten mit geringeren Einkommen stark angestiegen. Dem haben wir nun einen Riegel vorgeschoben, ohne den Immobilienmarkt abzuwürgen. Denn die Mietpreisbremse richtet sich nicht gegen Vermieter allgemein, sondern gegen die, die die aktuelle Situation am Wohnungsmarkt ausnutzen wollen."
Inhalt der Mietpreisbremse ist es, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2 BGB) höchstens um zehn Prozent übersteigen darf.
Die Möglichkeit, eine Mietenbegrenzungs-Verordnung zu erlassen, wurde am 21. April 2015 neu in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Sie betrifft Mietverträge über Wohnungen, die neu abgeschlossen werden (§ 556 d Abs. 1 BGB). Für Erstvermietungen, die nach dem 1. Oktober 2014 vorgenommen wurden, gilt die Mietpreisbremse nicht. Ebenso verhält es sich bei der Wiedervermietung umfassend modernisierter Wohnungen (§ 556 f BGB).Bremerhaven News
Kommentar veröffentlichen