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Verkehrsrowdy aus dem Verkehr gezogen


Um sich einer Kontrolle zu entziehen, flüchtete in der Nacht zu Freitag ein 27 Jahre alter Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit in rücksichtsloser Fahrweise vor der Polizei quer durch den Bremer Süden. Der Mann konnte jedoch nach kurzer Fahndung gestellt werden. Verletzt wurde niemand.
Eine Streife wollte das Fahrzeug in der Paul-Feller-Straße für eine Verkehrskontrolle anhalten. Die Beamten gaben dem BMW-Fahrer Anhaltesignale, welche dieser ignorierte und stattdessen Vollgas gab. Mit sehr hoher Geschwindigkeit raste er weiter, wobei der BMW mehrmals ins Schleudern geriet und drohte von der Fahrbahn abzukommen. Seinen Fluchtweg setzte er weiter mit überhöhter Geschwindigkeit quer durch den Bremer Süden fort (Neuenlander Straße, Langemarckstraße, Kattenturmer Heerstraße auf die Bremer Straße). Dabei missachtete der Fahrer mehrfach das Rotlicht von Ampeln. In Huckelriede fuhr das flüchtende Fahrzeug in die dortigen Gleise, geriet ins Schleudern und drehte sich um die eigene Achse. Dabei touchierte eine Streife den 5er BMW an der Beifahrerseite. Davon sichtlich unbeeindruckt, flüchtete der Fahrer erneut. Im Bereich Stuhr versuchte der Flüchtende auf die Autobahn 1 (A1) zu fahren. Dies misslang und der Flüchtende vollzog stattdessen einen U-Turn. Dabei kam es erneut zu einer Kollision mit einem Funkstreifenwagen. Um den Fahrzeugführer an seiner halsbrecherischen Weiterfahrt zu hindern, setzte sich ein dritter Streifenwagen hinter das Auto, touchierte das Heck und stoppte somit die Flucht.
Bei der Überprüfung des 27-jährigen Fahrers stellten die Beamten fest, dass er offensichtlich Drogen zu sich genommen hatte, über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte und unter Alkoholeinfluss stand. Die angebrachten Kennzeichen waren gestohlen, das Fahrzeug nicht zugelassen. Der einschlägig mit Verkehrsdelikten in Erscheinung getretene Mann wurde für eine angeordnete Blutentnahme zu einem Polizeirevier verbracht. Ihn erwarten nun u. a. Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheits- und Drogenfahrt und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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