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Empfängnisverhütungsmittel für Frauen in der Sozialhilfe kostenlos


 Familienplanung soll nicht am Geld scheitern

Bezieherinnen von Sozialleistungen können sich ab 1. Juli 2016 die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel von der Stadt erstatten lassen. Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, ermunterte Frauen heute (28.06.2016) ausdrücklich, von dieser Regelung Gebrauch zu machen. "Wir haben diese Möglichkeit geschaffen, damit Frauen nicht in die Not kommen, ausgerechnet bei der Verhütung sparen zu müssen, wenn das Geld zum Leben knapp wird." Selbstbestimmte Familienplanung sei eine wichtige Errungenschaft unserer Gesellschaft, "sie soll keine Frage der finanziellen Abwägung sein".
Die neu geschaffene Regelung gelte für alle Frauen, die existenzsichernde Leistungen beim Jobcenter oder beim Amt für Soziale Dienste beziehen, auch für Flüchtlinge. "Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter beziehen, wenn Sie vom Amt für Soziale Dienste Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten oder wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, dann können Sie die Kostenübernahme beantragen", sagte die Senatorin.
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Beratung und Abwicklung habe die Sozialbehörde in die Hände der Beratungsstellen von pro familia gelegt. Erstattet werden nur medizinisch verordnete Verhütungsmittel. "Der Arzt oder die Ärztin muss daher ein Rezept ausstellen oder, wenn eine Spirale eingesetzt werden soll, einen Kostenvoranschlag erstellen." Mitbringen müssen Antragstellerinnen zudem den aktuellen Leistungsbescheid vom Amt für Soziale Dienste beziehungsweise dem Jobcenter sowie die eigenen Personaldokumente. Die beiden Beratungsstellen von pro familia bitten zudem um vorherige telefonische Anmeldung zu dem Beratungstermin, bei dem die Kostenübernahme geklärt wird.
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