Pass dabei, Luftsicherheitsvorschriften beachtet, Geldstrafe bezahlt? Erst dann steht einem Urlaubsflug nichts im Wege:
Bundespolizisten haben am Bremer Flughafen einen 49-jährigen Mann vor dem Flug nach Istanbul kurzzeitig verhaftet. Weil er Geldstrafen nicht beglichen hatte, lagen zwei Haftbefehle wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Der Verurteilte konnte die geforderten 1135,00 Euro zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen aufbringen und gerade noch rechtzeitig seinen Flug erreichen.
Bundespolizisten haben am Bremer Flughafen einen 49-jährigen Mann vor dem Flug nach Istanbul kurzzeitig verhaftet. Weil er Geldstrafen nicht beglichen hatte, lagen zwei Haftbefehle wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Der Verurteilte konnte die geforderten 1135,00 Euro zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen aufbringen und gerade noch rechtzeitig seinen Flug erreichen.
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