Anfang dieses Jahres wurde einer 75 Jahre alten
Bremerin die Handtasche geraubt. Die Frau leidet heute noch unter den
Folgen der Tat. Mit Hilfe von DNA-Spuren konnte die Polizei den Räuber
ermitteln und einen Haftbefehl erwirken.
Die 75-Jährige war am frühen Morgen des 5. Januars auf dem Weg zu ihrer ehrenamtlichen Arbeit, als im Sielwall plötzlich jemand von hinten an der Handtasche zog. Der Räuber zerrte so stark, dass die Seniorin zu Boden fiel. Anschließend flüchtete er mit der Beute. Die 75 Jahre alte Frau versuchte noch die Tasche festzuhalten, hatte aber nur noch den Riemen in der Hand. Die Einsatzkräfte der Polizei fahndeten umgehend nach dem Räuber und konnten dank eines Zeugenhinweises ein Kleidungsstück von ihm in Tatortnähe auffinden.
An dem abgerissenen Handtaschenriemen und an der Kleidung konnte bei den anschließenden kriminaltechnischen Untersuchungen DNA-Material gesichert werden. Die Auswertung und der Abgleich mit der Datenbank führte zur Ermittlung und Identifizierung eines 30 Jahre alten Mannes aus dem Bremer Umland. Es stellte sich heraus, dass dieser bereits mit ähnlich gelagerten Eigentums- und Gewaltdelikten in Erscheinung getreten war. Die Staatsanwaltschaft Bremen beantragte einen Untersuchungshaftbefehl, der vom Amtsgericht erlassen und von der Polizei vollstreckt wurde.
Die 75-Jährige war am frühen Morgen des 5. Januars auf dem Weg zu ihrer ehrenamtlichen Arbeit, als im Sielwall plötzlich jemand von hinten an der Handtasche zog. Der Räuber zerrte so stark, dass die Seniorin zu Boden fiel. Anschließend flüchtete er mit der Beute. Die 75 Jahre alte Frau versuchte noch die Tasche festzuhalten, hatte aber nur noch den Riemen in der Hand. Die Einsatzkräfte der Polizei fahndeten umgehend nach dem Räuber und konnten dank eines Zeugenhinweises ein Kleidungsstück von ihm in Tatortnähe auffinden.
An dem abgerissenen Handtaschenriemen und an der Kleidung konnte bei den anschließenden kriminaltechnischen Untersuchungen DNA-Material gesichert werden. Die Auswertung und der Abgleich mit der Datenbank führte zur Ermittlung und Identifizierung eines 30 Jahre alten Mannes aus dem Bremer Umland. Es stellte sich heraus, dass dieser bereits mit ähnlich gelagerten Eigentums- und Gewaltdelikten in Erscheinung getreten war. Die Staatsanwaltschaft Bremen beantragte einen Untersuchungshaftbefehl, der vom Amtsgericht erlassen und von der Polizei vollstreckt wurde.
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