Die Zinsverbilligung für die Förderdarlehen wird aus dem von der Bremer Aufbau-Bank verwalteten Treuhandvermögen Wohnungsbau–Land und den Kompensationszahlungen des Bundes finanziert. Die Fördermittel sollen wie bisher zu 80 Prozent in der Stadtgemeinde Bremen und zu 20 Prozent in der Stadtgemeinde Bremerhaven eingesetzt werden.
Das Bevölkerungswachstum wird auch in nächster Zeit durch Zuwanderung aus dem Ausland geprägt sein. Daher bekommt die Integration der Menschen, die aus anderen Ländern neu nach Bremen kommen, eine besondere Bedeutung und es soll keinen spezialisierten Wohnungsbau ausschließlich für Flüchtlinge und Zuwanderer geben. Deshalb werden die Anstrengungen zur Ausweitung des allgemeinen Wohnungsmarkts fortgesetzt und weiter intensiviert. Dabei kommt dem Marktsegment der preiswerten bezahlbaren Wohnungen besondere Bedeutung zu. Zu diesem Zweck ist eine Liste mit Wohnbauflächen erarbeitet worden, die zeitnah für Wohnbauzwecke genutzt werden sollen.
Mit der Integration des "Sofortprogramms Wohnungsbau" in die generellen Wohnungsbauziele des Senats bis 2020 (GEWOS) ergibt sich für 2016/17 ein Gesamtneubauziel von etwa 4.800 Wohnungen. Das heißt rund 1.200 geförderte Wohnungen. Hinzu kommen Bauvorhaben, für die auf freiwilliger Basis Fördermittel beantragt werden. Es handelt sich um Projekte der Innenentwicklung, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Ziele des Sofortprogramms leisten. In diesem Bereich ist mittelfristig mit 300 Wohneinheiten zu rechnen.
Die Erfolge der Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von 120 Millionen Euro zeichnen sich inzwischen deutlich an den Zahlen der Baufertigstellungen und Bauanträge ab. So wurden 2015 mehr als 2.000 Wohneinheiten genehmigt und mehr als 1.400 fertig gestellt. Da die Baufertigstellungen den Bauanträgen mit dem zeitlichen Verzug der Bauzeit folgen, ist mit einem weiteren Anstieg der Zahlen auch in diesem Jahr zu rechnen.
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